EG-Richtlinien und Europäische Normung zur EMV

1992 
Zur Vermeidung von Handelshemmnissen innerhalb der Europaischen Gemein schaft (EG) liegt die „Richtlinie des Rates vom 3. Mai 1989 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten uber die Elektromagnetische Vertraglichkeit“ [1] vor. Mit dem Erlas dieser Richtlinie am 3. Mai 1989 wurde die Elektromagnetische Vertraglichkeit zum Schutzziel deklariert, dem jedes elektrische und elektronische Gerat genugen mus, wenn es ab 1.1.1992 innerhalb der EG in Verkehr gebracht wird oder in Betrieb genommen werden soll. Eine Ubergangsfrist bis 31.12.1995 wurde spater zugestanden [2]. Entsprechend der neuen Konzeption enthalt diese Richtlinie keine technischen Details, sondern nennt globale Schutzziele, die unter der Anwendung von Europa-Normen (EN) zu erreichen sind. Mit dem Entwurf dieser Richtlinie erging von der EG-Komission ein Mandat an CENELEC mit dem Auftrag, die zum Erreichen der Ziele erforderliche Normung rechtzeitig auszuarbeiten. Basierend auf diesem Hintergrund wurde Anfang 1989 das Technische Komitee TC 110 der CENELEC, dem Europaischen Komitee fur elektrotechnische Normung, gegrundet. Dessen Aufgabe ist es, nun den Richtlinieninhalt mit technischem Leben zu erfullen. Dabei ware es optimal, wenn mit dem Inkrafttreten der Richtlinie alle Normen vorhanden waren. Im Bereich der Informationstechnik wurde dazu als Instrument zur schnelleren Vorlage einer erforderlichen Norm die Europaische Vornorm ENV geschaffen, die in einem vereinfachten, schnelleren Verfahren ausgearbeitet werden kann, allerdings auch eine deutliche Einschrankung der Mitwirkungsmoglichkeiten der nationalen Komitees zur Folge hat.
    • Correction
    • Source
    • Cite
    • Save
    • Machine Reading By IdeaReader
    0
    References
    0
    Citations
    NaN
    KQI
    []