Dupuytren’sche Kontraktur. Indikation zur Operation

2000 
Die Indikation zur Operation bei Dupuytren’scher Kontraktur ist immer relativ und nie dringlich. Sie richtet sich (in absteigender Wertigkeit) nach der individuellen Behinderung (im taglichen Leben, im Beruf, bei Freizeitaktivitaten), nach der Fahigkeit (Intelligenz, Lebensalter, Begleiterkrankungen) und Bereitschaft (Zeitmangel, Bequemlichkeit, Alkohol- oder Nikotinabhangigkeit) zur postoperativen Ubungsbehandlung, nach der Progredienz (rasche oder langsame Zunahme, Stillstand), nach dem Handtyp (indurierter oder lockerer Weichteilmantel, vegetative Reizerscheinungen), nach dem Verlauf nach fruheren Operationen (Infekt, Hautnekrose, Dystrophie, juristische Probleme), nach der Lokalisation (Fingermittelgelenke, Fingergrundgelenke, Daumen) und dem Ausmas (Streckdefizit, Befall eines oder mehrerer Finger) der Kontraktur.
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