Die Datenbankadministration — Auflösung einer technisch begründeten Sonderstellung

1990 
Datenschutzrecht nennt Bedingungen fur die Zulassigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten. Diese sind auch als Anforderungen an die Ausformung eines Systemrechts geeignet, das fur geregelte Verarbeitung mit Hilfe von und in informationstechnischen Systemen sorgt. Die Forderung nach Beschrankung der Verarbeitungsmoglichkeiten gemas Erforderlichkeit und Zweckbindung fur Systembenutzer, die rechnergestutzt zur Erfullung der primaren (sachlichen) Verwaltungsaufgaben beitragen, ist unmittelbar einsichtig.
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