Begutachtung der neuen Berufserkrankung Karpaltunnelsyndrom BK 2113

2016 
Mit dem Karpaltunnelsyndrom ist 2015 eine weitere Volkskrankheit in die Berufskrankheitenliste unter der BK-Nr. 2113 aufgenommen worden. Aber wann ist ein Karpaltunnelsyndrom auf die berufliche Exposition und wann nicht zuruckzufuhren? Der Beitrag soll aus der Sicht des Handchirurgen Hinweise fur die medizinische Zusammenhangsbegutachtung zur neuen BK 2113 geben unter besonderer Berucksichtigung der wissenschaftlichen Begrundung und der zu diesem Thema veroffentlichten Literatur. Auf die Abgrenzungsproblematik zu auserberuflichen konkurrierenden Faktoren bei der Volkskrankheit Karpaltunnelsyndrom wird verwiesen werden. Das Karpaltunnelsyndrom hat das Potenzial, Berufsgenossenschaften, arztliche Gutachter und Rechtsprechung zu beschaftigen.
    • Correction
    • Source
    • Cite
    • Save
    • Machine Reading By IdeaReader
    36
    References
    1
    Citations
    NaN
    KQI
    []