Anscheinsbeweis im Recht des Kartellschadensersatzes

2019 
Nach Auffassung des BGH (Urt. v. 11.12.2018, KZR 26/17, WuW 2019, 91 – Schienenkartell) kommt im Recht des Kartellschadensersatzes ein Anscheinsbeweis weder fur die Schadensentstehung noch fur die Kartellbetroffenheit in Betracht. Stattdessen nimmt er eine tatsachliche Vermutung an, der im Rahmen der freien Beweiswurdigung eine starke indizielle Bedeutung zukomme. Der Beitrag analysiert diese Entscheidung auch vor dem Hintergrund der seitens des OLG Dusseldorf (Urt. v. 23.01.2019, VI-U (Kart) 18/17, WuW 2019, 158 – Schienenkartell) geauserten Kritik und sieht die Ablehnung des Anscheinsbeweises ebenfalls kritisch. Die Rechtsprechung des BGH genugt jedoch noch dem Effektivitatsgrundsatz, dem freilich im Rahmen der freien Beweiswurdigung Rechnung getragen werden muss.
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