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Stiftungsrecht und Niedrigzins

2018 
Das Modell der Kapitalstiftung ist derzeit aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase unattraktiv. Der Gesetzgeber versucht – unter explizitem Hinweis auf die gegenwartigen Kapitalmarktbedingungen – die Attraktivitat der Rechtsform Stiftung zu erhohen, indem er Stiftungsvorstande durch aktienrechtliche Haftungsregelungen (sog. business judgement rule) mehr Mut bei der Vermogensanlage zusprechen, Erleichterungen bei der Auflosung kleiner Stiftungen einfuhren sowie eine einfachere und rechtssichere Bundelung von Ressourcen ermoglichen will. Es ist kritisch zu hinterfragen, ob das bislang alterungsbestandige Stiftungsrecht, das kaum grundlegenden Reformen unterworfen werden musste, nunmehr aufgrund von Kapitalmarktbedingungen „modernisiert“ werden muss, die mit einiger Sicherheit weder dauerhaft sein werden, noch signifikant anders als alles bisher da gewesene sind.
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