Lungenembolie – Befunderhebungsfehler bei schwieriger Diagnose

2016 
Nachbetrachtung zum Beitrag aus der Ausgabe 5/2015: „Lungenembolie – Rechtliche Bedeutung der schwierigen Diagnose“ [1]: In dem seinerzeit dargestellten zivilrechtlichen Fall hat das zustandige Zivilgericht, das Landgericht Offenburg, am 17. 03. 2016 ein klageabweisendes Endurteil verkundet. Dies war aufgrund des diskutierten Ergebnisses des schriftlichen Sachverstandigengutachtens auch in rechtlicher Hinsicht zu erwarten.
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