Klassifikation, Patientenstatistik, Register

1975 
Unter Klassifikation versteht man zweierlei: primar die Einteilung von Begriffen und ihre Anordnung in einem System; sekundar die Zuordnung eines gegebenen Begriffes zu einem solchen System. Ein System ordnet Teile „zu einem einheitlichen und wohlgegliederten Ganzen, in dem das Einzelne im Verhaltnis zum Ganzen und den ubrigen Teilen die ihm angemessene Stelle einnimmt“ (Schmidt, 1919). Das Merkmal, nach dem die Einteilung erfolgt, bezeichnet man als Einteilungsgrund. Von einem guten System wird verlangt, das es vollstandig ist, das der Einteilungsgrund derselbe bleibt, das die einzelnen Glieder sich untereinander ausschliesen sowie das es stetig ist und Sprunge vermeidet (Schmidt, 1919).
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