Der Standard des SGB V – oder: Wer entscheidet eigentlich mit welchem Recht darüber, welche Leistungen Krankenversicherte erhalten?

2020 
Das krankenversicherungsrechtliche System der Standardsetzung ist vor allem im Bereich der arztlichen Leistungserbringung sehr ausgefeilt. Die grundlegende Werkidee der krankenversicherungsrechtlichen Standardsetzung lasst sich dabei zunachst noch vergleichsweise einfach auf den Punkt bringen: Es besteht ein immanentes Spannungsverhaltnis zwischen medizinischer Notwendigkeit, medizinischem Fortschritt und nicht zuletzt auch okonomischen Interessen der Leistungserbringer auf der einen Seite und dem volkswirtschaftlichen Interesse an einem sinnvollen und damit vor allem wirtschaftlichen Einsatz von Ressourcen sowie dem Verbraucherschutz der Patienten auf der anderen Seite.
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