Unternehmenshaftung für Menschenrechtsverletzungen in den USA jenseits des Alien Tort Claims Act

2018 
Der Beitrag untersucht den status quo der Rechtsprechung in den USA zu Menschenrechtsklagegn gegen Unternehmen anhand der jeweils einschlagigen prozessualen Voraussetzungen und prozessrechtlichen Institute. Ausfuhrlich zeigt er zunachst die Voraussetzungen der personlichen Zustandigkeit von US-amerikanischen Gerichten, die erforderlich ist, damit ein Unternehmen verklagt werden kann. Problematisch ist dies insbesondere bei auslandischen Unternehmen. Dabei weist der Beitrag vor allem auf die einschrankenden Wirkungen des Urteils des US Supreme Court im Fall Daimler aus dem Jahre 2014 hin. Eine weitere Prozessvoraussetzung ist die sachliche Zustandigkeit. Diese wird fur Bundesgerichte u. a. im Alien Tort Claims Act begrundet, dessen Reichweite durch das Kiobel-Urteil des Supreme Court aus dem Jahre 2013 jedoch ebenfalls stark eingeschrankt wurde. Trotz dieser Urteile bestehen weiter Klagemoglichkeiten vor Bundes- und Staatsgerichten. Der Zugang zu den Gerichten der einzelnen Bundesstaaten erscheint dabei oft sogar noch leichter als der Zugang zu den Bundesgerichten. Allerdings sind Urteile von Staatsgerichten oft weniger effektiv und in ihrem Wirkungskreis beschrankt. Die Suche nach dem anwendbaren Recht wirft die Problematik der Bindung von Privatpersonen und Unternehmen an volkerrechtliche Normen auf, bezuglich der die Rechtsprechung in den USA uneinheitlich agiert. Schlieslich werden noch politisch begrundete Hurden fur Prozesse in den USA diskutiert. Dazu zahlen die political questions doctrine, die foreign affairs doctrine und die act of state doctrine sowie die international comity. Reimann schliest mit dem Hinweis, dass die USA volkerrechtlich verpflichtet sind, effektive Klagen bei Menschenrechtsverletzungen zu ermoglichen.
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