ALKOHOL: EINFLUSS AUF DIE VERKEHRSSPEZIFISCHE WAHRNEHMUNG UND BEURTEILUNG

1991 
Die Alkoholisierung eines Kraftfahrers bewirkt vor allem eine Beeintraechtigung der Wahrnehmung peripher auftretender Objekte. Durch die dabei entstehende geringere Signalempfindlichkeit der peripheren Netzhautstellen beziehungsweise der entsprechend zugeordneten Areale kommt es zum sogenannten "Tunnelblick", da der Fahrer zwar in der Mitte sieht, sein Sehwinkel jedoch deutlich beeintraechtigt ist. Unfallanalysen ergaben, dass die eigentlichen Probleme des alkoholisierten Lenkers weniger im Reagieren als im verspaeteten Erkennen liegen. Diese Beeintraechtigung der Wahrnehmung tritt schon bei einem Alkoholisierungsgrad von 0,3 bis 0,4 Promille ein. Bei 1,2 bis 1,3 Promille sind schwerste Beeintraechtigungen des Reaktionssystems zu bemerken. Fuer eine Herabsetzung des erlaubten Alkoholisierungsgrades auf 0,5 Promille wird plaediert. (Siehe IDS-Nr. 331496). (KfV/H)
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