Abgrenzung zwischen Arzneimitteln und Lebensmitteln
2012
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass Probiotika-haltige Produkte sowohl als Arzneimittel als auch als Lebensmittel verkehrsfahig sein konnen. Die Qualitatsvorgaben der arzneimittelrechtlichen Bestimmungen sind dabei geeignet sicherzustellen, dass uber die Dauer der Haltbarkeit eines Probiotika-haltigen Arzneimittels die deklarierten Probiotika der deklarierten Art und Menge auch tatsachlich enthalten sind. Bei Probiotika-haltigen Lebensmitteln finden sich in der Kennzeichnung zum Teil nur unvollstandige Angaben zur Art und Menge der in einem Produkte enthaltenen Probiotika. Dies gilt sowohl fur die Art der enthaltenen Probiotika als auch fur deren Menge uber den gesamten Zeitraum der deklarierten Verzehrsfahigkeit des Lebensmittels. Dem Arzt steht es im Rahmen der Therapiefreiheit frei, Probiotika-haltige Arzneimittel oder Probiotika-haltige Lebensmittel zu empfehlen bzw. zu verordnen. Angesichts der bestehenden Informationsdefizite bezuglich Probiotika-haltiger Arzneimittel ist die Bewertung der Erfolgsaussichten diatetischer Masnahmen durch den arztlich empfohlenen bzw. verordneten Verzehr Probiotika-haltiger Arzneimittel allerdings nur schwer abschatzbar. Bei nur unvollstandiger Informationslage wird der Arzt seine Behandlungs- bzw. Therapieentscheidung daher regelmasig zugunsten des Produktes bzw. der Produktkategorie treffen, fur das bzw. die die erforderlichen Informationen vollstandig vorliegen.
Keywords:
- Correction
- Source
- Cite
- Save
- Machine Reading By IdeaReader
0
References
0
Citations
NaN
KQI