Die Generalversammlung nach revidiertem Aktienrecht

2021 
Die mit der Aktienrechtsrevision revidierten Bestimmungen im Bereich der Generalversammlung werden zu einer verbesserten Diskussion und Willensbildung unter den Aktionaren, zu einer hoheren Prasenz der Teilnehmer, zu einer effizienteren sowie unkomplizierteren Durchfuhrung der General- bzw. Universalversammlung und damit zur Verbesserung der Corporate Governance und zu mehr Effizienz seitens der Gesellschaften fuhren. Sie bedeuten zwar eine komplexere Gesetzgebung, jedoch lasst das revidierte Aktienrecht eine Anpassung an die individuellen Bedurfnisse einer Gesellschaft und deren Aktionariat zu. Die Abhandlung zeigt die gesetzlichen Anpassungen, die neu zur Verfugung stehenden Instrumente und den Handlungsspielraum, um Chancen zu nutzen und Risiken zu minimieren.
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