Alpine Freiräume in der räumlichen Planung: Ein Plädoyer für mehr grenzüberschreitende Zusammenarbeit

2018 
Alpine Freiraume werden zusehends knapper. Diese Aussage gilt in den Alpen fur den naturgemas raren Dauersiedlungsraum, der z. B. in Tirol nur 11,8 % des Landesgebietes umfasst. Die Bevolkerung und damit auch die erforderliche Infrastruktur wachsen in vielen Talschaften. Aber auch die Freiraume, die in den daruber gelegenen Hohenstufen der Alpen liegen, werden sukzessiv zerschnitten und mit technischen Anlagen (z. B. Seilbahnen, hydroelektrische Anlagen) erschlossen bzw. sind mit immer intensiveren Nutzungen (z. B. E-Mountainbikes) konfrontiert. Im Freistaat Bayern begann die Erhaltung von Freiraumen mit der Implementierung des Alpenplans als raumordnerische Zielsetzung bereits im Jahr 1972. Die dadurch betriebene Zonierung des gesamten bayerischen Alpenraums nach drei Intensitatsstufen der verkehrlichen Nutzung war eine echte Innovation des Normgebers. Sie zielte mit ihrer sogenannten Zone C auf den damals noch jungen Naturschutz und die Verringerung alpiner Naturgefahren ab. In der Hauptsache jedoch galt diese planerische Initiative der nicht anlagengebundenen, landschaftsbezogenen Erholung, d. h. Freizeit- und Tourismusaktivitaten in der Natur. Heute bestehen mehr oder weniger erfolgreiche, verwandte Initiativen in Sudtirol (Italien), Osterreich und der Schweiz. Sie zu analysieren, ihre Festlegung, Funktionsweise und planerische Umsetzung vergleichend zu beschreiben sowie kritisch zu hinterfragen, ist die Zielsetzung dieses Beitrags. Im Fokus steht die Gegenuberstellung von Analysen zum Erhalt von Freiraumen fur den Menschen (Einheimische und ihre traditionellen Wirtschaftsweisen, aber auch Besucher) und das Naturerbe. Neben dem Vorschlag einer forschungsleitenden, ganzheitlichen Definition von Freiraumen werden die heute gangigen Praktiken im Umgang mit alpinen Freiraumen in Raumordnung und raumlicher Planung im deutschsprachigen und Schweizer Alpenraum und deren kritische Bewertung sowie kunftige Moglichkeiten grenzuberschreitend harmonisierter Verfahrensweisen dazu debattiert.
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