Messungen von Laserstrahlung und Geräte

2020 
Die Arbeitsschutzverordnung zu kunstlicher optischer Strahlung (OStrV) schreibt im Rahmen der Gefahrdungsbeurteilung vor, dass der Arbeitgeber die auftretenden Expositionen durch Laserstrahlung an Arbeitsplatzen zu ermitteln und zu bewerten hat. Er kann sich die entsprechenden Daten beim Hersteller oder Handler beschaffen oder auch andere Quellen benutzen. Dazu dienen die Bedienungsanleitungen und verschiedene technische Unterlagen.
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