Haftung für das ärztliche Behandlungsrisiko

2008 
Zusammenfassung Alles arztliche Handeln ist mit Risiken behaftet. Grundsatzlich geht dieses Risiko zu Lasten des Patienten, es gibt keine Gefahrdungshaftung fur arztliche Tatigkeit. Der Arzt haftet nur fur vermeidbare Fehler bei seiner Tatigkeit. Durch Aufklarung uber nicht sicher vermeidbare Risiken und die dabei moglichen Folgeschaden sichert sich der Arzt gegen Haftung fur diese Schaden ab. Die Aufklarung ist also auch ein Mittel der Entlastung fur den Arzt von Haftung fur nicht sicher vermeidbare Risiken.
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