Ermittlung von aufgabenbezogenen Kostenremanenzen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs in Sachsen-Anhalt

2014 
Mit Urteil vom 9. Oktober 2012 hat das Verfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt dessen kommunalen Finanzausgleich dahingehend beanstandet, dass bei Bevolkerungsruckgang ungepruft ein proportionaler Ruckgang kommunaler Aufgaben und Ausgabenlasten unterstellt wurde. Der Gesetzgeber wurde verpflichtet, den Einfluss des Bevolkerungsruckganges und von Kostenremanenzen bei den unterschiedlichen kommunalen Aufgaben zu untersuchen und im beim kommunalen Finanzausgleich zu berucksichtigen. Die Studie prasentiert die Ergebnisse dieser Untersuchung. Fur 24 differenzierte kommunale Aufgabenfelder werden getrennt fur die kreisangehorigen Gemeinden, die kreisfreien Stadte und die Landkreise Kostenremanenzen empirisch ermittelt. Auf Basis der Studienergebnisse wird ab 2014 der kommunale Finanzausgleich in Sachsen-Anhalt durchgefuhrt. Die breite Evidenz fur Fixkosteneffekte und Kostenremanenzen bei der kommunalen Aufgabenerfullung lenkt den Blick auch auf Lander und Bund. Bei einer alternden und gebietsweise schrumpfenden Bevolkerung ist nicht zu erwarten, dass sich Kostenremanenzen und Fixkosteffekte nur auf die kommunale Ebene beschranken werden.
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