Gerichtsstands- und Schiedsklauseln bei Schadensersatz in Missbrauchs- und Kartellfällen im Lichte des Apple-Urteils des EuGH
2019
Vereinbarungen daruber, vor welchem Spruchkorper eine Rechtsstreitigkeit ausgetragen werden soll, sind im Geschaftsverkehr gangige Praxis und beschaftigen zunehmend auch die Gerichte bei Kartellschadensersatzklagen. Im Vorabentscheidungsverfahren Apple konnte der EuGH die Vorgaben fur Gerichtsstandsklauseln bei grenzuberschreitenden Verfahren in dieser Hinsicht prazisieren. In Fortentwicklung seiner fruheren Rechtsprechung differenziert er zwischen Verstosen gegen Art. 101 AEUV, die grundsatzlich nur von explizit auf sie Bezug nehmenden Klauseln erfasst wurden, und Verstosen gegen Art. 102 AEUV, fur die eine explizite Bezugnahme grundsatzlich nicht erforderlich sei. Aus den grundlegenden Erwagungen des EuGH ergeben sich auch Hinweise fur die Anwendbarkeit von Schiedsklauseln auf Kartellsachen. Im Raum steht noch die Frage, inwiefern eine Gerichtsstands- oder Schiedsklausel selbst kartellrechtswidrig sein kann.
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