Leistungserfassung und Qualitätssicherung

2008 
Eine hochwertige Qualitat der intensivmedizinischen Versorgung wird von Patienten, Angehorigen, den Kostentragern und der Gesellschaft erwartet. Dieses Ziel entspricht auch dem Selbstverstandnis arztlicher Tatigkeit und ist in der Berufsordnung definiert, in der die »gewissenhafte Ausfuhrung der gebotenen medizinischen Masnahmen nach den Regeln der arztlichen Kunst« eingefordert wird. Masnahmen zur Sicherung der arztlichen Qualitat, wie beispielsweise Fallbesprechungen, Morbiditats- und Mortalitatskonferenzen oder auch Chefarztvisiten sind seit langem integraler Bestandteil medizinischen Handelns.
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