Rückwirkende Ereignisse iSd § 295a BAO

2015 
Der Verfahrenstitel des § 295a Abs 1 BAO hat seit seiner Einfuhrung mit dem AbgAG 2003 in der steuerlichen Praxis grose Bedeutung erlangt. Bei Eintritt eines ruckwirkenden Ereignisses mit abgabenrechtlicher Wirkung fur die Vergangenheit besteht nach Masgabe von § 295a BAO die Moglichkeit, einen bereits rechtskraftigen Bescheid abzuandern. In diesem Werk werden unter Berucksichtigung der aktuellen Literatur und Judikatur die einzelnen Tatbestandsmerkmale der Bestimmung detailliert erlautert.
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