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Sexuelle Tötungsdelikte

2008 
Es gab bislang keine Untersuchungen daruber, wie sich im Strafvollzug inhaftierte und im psychiatrischen Masregelvollzug untergebrachte Tater sexueller Totungsdelikte (sog. Sexualmorder) unterscheiden. Anhand psychiatrischer Gutachten sowie Auszugen aus dem Bundeszentralregister wurden in einer psychiatrischen Klinik untergebrachte (n=45) und im Strafvollzug inhaftierte (n=89) Sexualmorder bez. diagnostischer, kriminologischer und prognostischer Merkmale sowie der Legalbewahrung miteinander verglichen. Im Masregelvollzug Untergebrachte waren durch eine hohere psychiatrische Morbiditat und ein leicht erhohtes Risiko hinsichtlich zukunftiger sexueller wie nichtsexueller Gewaltdelinquenz gekennzeichnet. Sie wurden seltener entlassen als inhaftierte Tater, aber nicht haufiger mit Sexual- oder anderen Gewaltdelikten ruckfallig.
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