Völkerrechtliche Aspekte der Klimarahmenkonvention
1996
Die Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (KRK)1 ist einer der bedeutenderen Vertrage in der Geschichte des Volkerrechts. Der erste Grund fur diese Bedeutung ist naturlich der Regelungsgegenstand, denn die potentiellen Folgen eines Klimawandels bewegen sich in einem Gefahrenbereich, der bisher eher einer militarischen Bedrohung vorbehalten war.2 Eine kooperative Strategie zur Verhinderung der globalen Erwarmung ist daher dringend erforderlich und konnte demnachst bei allen Regierungen diejenige Prioritat geniesen, die auch sonst sicherheitsrelevanten Fragen zukommt. Die Bedeutung der KRK erwachst zweitens aus ihren moglichen gesellschaftlichen und politischen Wirkungen, falls sich eine Entwicklung hin zu einer Lebens- und Produktionsweise mit einem erheblich verminderten Ausstos von Treibhausgasen als notwendig erweisen sollte. Denn eine Okonomie weitgehend ohne fossile Brennstoffe und eine landwirtschaftliche Produktion mit nur geringer Freisetzung von Methan und Distickstoffoxiden wurde einen grundlegenden Wandel unserer Gesellschaften auf allen Ebenen erfordern und nach sich ziehen (BUND/Misereor, 1996).
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