Strategische Entscheidungen : Zusammenwirken des Aufsichtsrats und des Vorstands

2015 
Ein afrikanisches Sprichwort besagt, dass das Morgen demjenigen gehort, der sich heute darauf vorbereitet. Die gegenwartigen Diskussionen in Deutschland geben den Anschein, als hatte das "two-tier"-System mittelfristig ausgedient. Insbesondere die zunehmenden regulatorischen Einflusse aus dem angelsachsischen Raum und Brussel favorisieren das "one-tier"-System. Die Grenzen verschwimmen derzeit tatsachlich etwas; so fokussiert der Begriff "Aufsichtsrat" inhaltlich zusehends auf den Teil "Rat" und weniger auf den Teil "Aufsicht". Wenn der Aufsichtsrat nun vermehrt aktiv Einfluss auf die strategischen Entscheide der Unternehmung nimmt, so hat dies moglicherweise nicht nur hohere Haftungsrisiken fur die Mitglieder des Aufsichtsrats zur Folge, sondern unterlauft auch das Prinzip des Initiativrechts durch den Vorstand. Obwohl die Geschaftsfuhrungskompetenz als solche nicht dem Aufsichtsrat obliegt, hat dieser dennoch die Moglichkeit des Zustimmungsvorbehalts, ja sogar eines Vetos im Innenverhaltnis. Insbesondere letzteres kann sich direkt auf die strategischen Zielsetzungen auswirken und beeinflusst damit unmittelbar den Strategieprozess. Damit konnen die Zustandigkeiten zwischen Vorstand und Aufsichtsrat aus materieller Sicht teilweise nicht mehr trennscharf gezogen werden. Inwieweit gestaltet sich demnach das Zusammenwirken zwischen Vorstand und Aufsichtsrat? Welche Voraussetzungen mussen hierfur gegeben sein und welche Erfolgsfaktoren sind entscheidend? Der vorliegende Artikel illustriert die Diskrepanz der beiden Rollen "Vorstand" und "Aufsichtsrat" mit Blick auf die strategischen Unternehmensentscheide anhand des Schweizer Rechts. [http://www.audit-committee-institute.de/docs/aci_quarterly_2015_3.pdf#page=14]
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