Gewerbliche und industrielle Abwässer

1939 
Wahrend die Wasserversorgung von den Industrie- und Gewerbebetrieben stets als eine unbedingt zum Betriebe gehorende werbende Anlage angesehen wird, wurde bisher die Schaffung von Reinigungsanlagen fur die im Betriebe entstehenden Abwasser als lastige Aufgabe zur Erfullung gesetzlicher Bestimmungen oder polizeilicher Vorschriften angesehen, die man nur ungern und auf besonderen Zwang erfullte. Im Gegensatz zu den Stadten, bei denen sich die Kosten fur die Reinigung der hauslichen Abwasser auf die Gesamtheit der Einwohner verteilen, so das die Belastung des einzelnen in ertraglichen Grenzen bleibt, ist das industrielle Werk in den meisten Fallen gezwungen, seine Abwasser selbst zu reinigen, d.h. es mus die zur Reinigung notwendigen Anlagen aus eigenen Betriebsmitteln errichten und laufend betreiben. Die hierfur aufzuwendenden Kosten stellen daher eine dauernde Belastung der Produktion dar. Wenn auch die Industrie die Bedeutung der Reinhaltung der Gewasser durchaus nicht verkennt, da sie in sehr vielen Fallen selbst darauf angewiesen ist, ihr Brauchwasser aus einem Fluslauf zu entnehmen, so liesen sich die Werke doch oft auserordentlich zur Errichtung der notwendigsten Anlagen drangen. Nur in den seltensten Fallen wurden die fertigen Anlagen dauernd sachgemas betrieben und unterhalten. Durch Wassergesetze wurde etwas Wandel geschaffen, weil diese der Reinhaltung der Gewasser dadurch einen groseren Schutz gewahrten, das sie bei auftretenden Verschmutzungen die Erfassung und Bestrafung des Verschmutzers erleichterten.
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