Wettbewerbspolitik in Österreich im europäischen Kontext – Rückblick und Ausblick 25 Jahre nach dem EU-Beitritt

2020 
Wettbewerbspolitik stellt eine der wichtigsten Kernaufgaben der Europaischen Union dar, um die Funktionsfahigkeit des gemeinsamen Marktes nachhaltig zu gewahrleisten. Im Gegensatz zu Deutschland, wo sich schon fruh eine wettbewerbspolitische Tradition in Wissenschaft und Praxis entwickelte, spielte in Osterreich Wettbewerbspolitik lange Zeit keine nennenswerte Rolle. Erst der Beitritt zur Europaischen Union brachte fur Osterreich wichtige Impulse zur Wettbewerbsbelebung. Die Ubernahme des wettbewerbsrechtlichen Acquis Communautaire und der Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts erzeugten den notwendigen Druck von ausen, der mit einiger Verzogerung zur Angleichung des osterreichischen materiellen Wettbewerbsrechts an das Gemeinschaftsrecht und zu einer Neugestaltung der wettbewerbspolitischen Institutionenlandschaft fuhrte. Der vormals grose Einfluss der Sozialpartner wurde deutlich reduziert, ihre Mitwirkungs- und Antragsrechte in Wettbewerbsfallen beschrankt. Das Kartellgericht blieb als Entscheidungsinstanz erhalten und mit der Bundeswettbewerbsbehorde wurde 2002 eine neue Verwaltungsbehorde mit umfassenden Ermittlungs- und Aufgriffskompetenzen geschaffen. Wahrend sich diese in der Zwischenzeit als zentrale Drehscheibe im Institutionengefuge positionieren konnte, blieb die zeitgleich etablierte Wettbewerbskommission mangels Interesses der Politik an unabhangiger wettbewerbspolitischer Beratung bisher weitgehend bedeutungslos. Gerade durch eine Starkung der Wettbewerbskommission konnten sich allerdings wichtige Impulse zur Entwicklung einer eigenstandigen wettbewerbspolitischen Gesamtstrategie („Grand Design“) in Osterreich ergeben.
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