[Adaptation of the routine surveillance system for infectious diseases in 2020 in the context of the COVID-19 pandemic].

2021 
Die COVID-19-Pandemie hat Anpassungen des Meldesystems gemas Infektionsschutzgesetz (IfSG) erforderlich gemacht. Da COVID-19 bis dahin unbekannt war, gab es noch keine spezifische Meldepflicht fur diese Infektionskrankheit. Sie fiel jedoch unter die Meldepflicht fur bedrohliche ubertragbare Krankheiten nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 IfSG. Sobald absehbar war, dass es sich nicht nur um Einzelfalle handeln wurde, wurde die Meldepflicht zunachst per Verordnung angepasst und spater in das IfSG aufgenommen. In diesem Beitrag werden die Anpassungen des Meldesystems beschrieben, die im Rahmen der COVID-19-Pandemie im Verlauf des Jahres 2020 erfolgten. Neben der Einfuhrung der Meldepflicht fur COVID-19 wurden auch die Meldeinhalte erweitert, um Informationen, die speziell fur COVID-19 relevant sind, erfassen zu konnen. Um den Arbeitsaufwand in Laboren und im Offentlichen Gesundheitsdienst (OGD) beim Absetzen bzw. Verarbeiten der Meldungen zu reduzieren, wurde ein elektronisches Verfahren fur Labormeldungen von SARS-CoV-2-Nachweisen eingefuhrt. Dies geschah im Rahmen der Entwicklung des Deutschen Elektronischen Melde- und Informationssystems fur den Infektionsschutz (DEMIS). Zudem wurden umfangreiche Anpassungen in der Software fur das Fall- und Kontaktpersonenmanagement vorgenommen. Die an das Robert Koch-Institut (RKI) ubermittelten Meldedaten bilden eine wichtige Grundlage fur die Bewertung der epidemiologischen Situation und werden wahrend der COVID-19-Pandemie tagesaktuell uber diverse Wege zur Verfugung gestellt. Damit diese Daten immer zeitnah und in guter Qualitat vorliegen, sollte die IT-Infrastruktur im OGD noch weiter modernisiert werden. Insbesondere sollte DEMIS wie geplant weiter ausgebaut werden.
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