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Rechtsstoff über Essig

1942 
A. Reichsrechtliche Vorschriften uber den Verkehr mit Essigsaure, die sich beschrankten auf Vorschriften zur Verhutung von Schadigungen der Gesundheit durch unvorsichtiges Umgehen mit diesem Stoff und den ihn enthaltenden Gefasen, enthielt die Kaiserliche VO. vom 14. 7.08 (RGB1. S. 475 — abgedruckt bei Holthofer und Juckenack, 1. Aufl., S. 323). Diese VO. ist in der gleichen sachlichen Begrenzung aus den Grunden, die sich aus der nachstehend abge-druckten amtlichen Begrundung ergeben, mit Wirkung vom 1.3.40 ersetzt worden durch folgende, vom RMdI. gemeinschaftlich mit dem RErnMin. Erlassene
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