Fixierungsbedarfe aus Sicht der Pflege

2019 
Die haufigsten Anlasse zur Anwendung bewegungseinschrankender Masnahmen sind selbst- oder fremdgefahrdendes Verhalten. Bei Sturzgefahr ist eine bewegungseinschrankende Masnahme kontraproduktiv, wenn Mobilitat erhalten oder gefordert werden soll. Immer muss eine genaue und gewissenhafte Abwagung und Bewertung der Risiken vorgenommen werden.
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