Volkswirtschaftlich gerechtfertigte Interventionswerte fuer die Erhaltung von Bundesautobahnen
2005
Da 70 Prozent der gesamten Verkehrsleistungen des Gueter- und Personenverkehrs in Deutschland auf den Bundesautobahnen erbracht werden, stellt die Erhaltung dieser Strassen eine bedeutende volkswirtschaftliche Aufgabe dar. Mit Hilfe des vorgestellten DV-gestuetzten Verfahrens werden durch volkswirtschaftliche Kosten-Nutzen-Analysen Eingreif- beziehungsweise Interventionsschwellen fuer Erhaltungsmassnahmen nach Wirtschaftlichkeitskriterien abgeleitet. Die Strassennutzerkosten werden hinsichtlich der Teilkostenbereiche Reisezeit-, Fahrzeugbetriebs- und Unfallkosten betrachtet, waehrend die Strassenbaulasttraegerkosten in erster Linie durch die Massnahmenkosten begruendet werden. Fuer die Fahrzeugbetriebskosten wird ein Zusammenhang mit den Laengsunebenheiten, beschrieben durch die Allgemeinen Unebenheiten, formuliert, waehrend fuer die Unfallkosten eine funktionale Abhaengigkeit mit der Griffigkeit aufgestellt wird. Die Wirtschaftlichkeitsanalysen werden fuer einen fiktiven repraesentativen Strassenabschnitt des Autobahnnetzes durchgefuehrt, dessen Verkehrsbelastung, Verkehrszusammensetzung und Querschnittsbreite durch Mittelwertbildung abgeleitet wurde. Betrachtet werden drei Massnahmearten der Instandsetzung, deren Kosten, Ruecksetzwert und Nutzungsdauer zugrunde gelegt werden. Die Ergebnisse zeigen, dass die Zustandserfassungs- und -bewertungs (ZEB)-Schwellenwerte fuer das Zustandsmerkmal Griffigkeit deutlich zu niedrig angesetzt sind und es durch das zu spaete Eingreifen zu erheblichen volkswirtschaftlichen Verlusten durch nicht eingesparte Unfallkosten kommt. Anhand des abgeleiteten veraenderten Schwellenwertes waeren griffigkeitsverbessernde Massnahmen auf circa 50 Prozent des bundesdeutschen Autobahnnetzes erforderlich. Eine Korrektur des ZEB-Schwellenwertes wird daher angeregt. Aus volkswirtschaftlicher Sicht waere auch eine Veraenderung des Schwellenwertes fuer das Merkmal Allgemeine Unebenheiten notwendig, da die Ergebnisse einen volkswirtschaftlichen Verlust durch nicht eingesparte Fahrzeugbetriebskosten ausweisen. Die volkswirtschaftlich begruendeten veraenderten Schwellenwerte wuerden auf circa 3 Prozent des Autobahnnetzes ebenheitsverbessernde Massnahmen erfordern. Unter volkswirtschaftlichen Aspekten werden die Schwellenwerte der ZEB nur fuer eine Verkehrsbelastung von maximal 30.000 Kfz/24 Stunden als gerechtfertigt angesehen.
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