Kraftfahreignung bei Herzerkrankungen

2018 
Die allgemeinen Regelungen fur die Teilnahme am Strasenverkehr sind in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) festgelegt. Grundlage fur die Beurteilung der Eignung zum Fuhren von Kraftfahrzeugen ist neben der Anlage 4 der FeV die Begutachtungsleitlinie der Bundesanstalt fur Strasenwesen, die die Vorgaben der Europaischen Union in Deutschland umsetzt. Durch die Verankerung der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung in der FeV (Anlage 4) und durch die Veroffentlichung im Verkehrsblatt haben die Leitlinien normativen Charakter. Am 28.12.2016 trat die 11. Anderungsverordnung der FeV mit dem neu uberarbeiteten Kapitel 3.4 „Herz- und Gefaskrankheiten“ in Kraft. Fur einen behandelnden Arzt besteht Aufklarungspflicht uber die fehlende Fahreignung eines Patienten. Diese Aufklarung ist zu dokumentieren. Dieser Beitrag beschreibt unter Berucksichtigung des aktuellen Wissensstands die Voraussetzungen, wann bei Patienten mit Herzrhythmusstorungen, implantierbarem Defibrillator, Synkopen, koronarer Herzkrankheit, Herzinsuffizienz, Kardiomyopathien, Herzklappenerkrankungen und arterieller Hypertonie zeitlich begrenzt oder dauerhaft keine Fahreignung vorliegt.
    • Correction
    • Source
    • Cite
    • Save
    • Machine Reading By IdeaReader
    36
    References
    2
    Citations
    NaN
    KQI
    []