Per aspera ad astra: Der lange Weg zum Facharzt für Transfusionsmedizin
2004
Bereits gegen Ende der 1960er Jahre hatte sich in der Bundesrepublik Deutschland ein nahezu flachendeckendes Netz von uberregionalen DRK/BRK-Blutspendediensten und staatlichkommunalen, zumeist klinikintegrierten, transfusionsmedizinischen Einrichtungen etabliert. Erstere stellten den Grosteil – etwa vier Funftel – der landesweit benotigten Vollblutkonserven her und fuhrten daruber hinaus fur viele kleine und mittlere Hauser die pratransfusionellen Laboruntersuchungen durch. Den staatlich-kommunalen Einrichtungen oblag neben der Beschaffung von Spezialkonserven und Praparaten insbesondere die Durchfuhrung blutgruppenserologischer, hamostaseologischer und immunhamatologischer Laboruntersuchungen und die konsiliarische Betreuung der transfundierenden Arzte. Die fachlichen Voraussetzungen die der Leitende Arzt einer solchen Einrichtung erfullen musste, waren betrachtlich. Allein zur Herstellung von Blut-, und Serumkonserven benotigte er gemas Arzneimittelgesetz (AMG) [1] eine behordliche Erlaubnis, die eine insgesamt funfjahrige Tatigkeit auf dem Gebiet der Arzneimittelherstellung und der Serologie und medizinischen Mikrobiologie voraussetzte, was der Weiterbildungszeit zum Erwerb der Facharztbezeichnung fur eines der etablierten Gebiete entsprach. Daruber hinaus waren die «Richtlinien zur Organisation des Bluttransfusionswesens » [2] zu beachten, die die Deutsche Gesellschaft fur Bluttransfusion (DGfB) 1961 erlassen hatte und die 1962 im Bundesgesundheitsblatt veroffentlicht worden waren, wodurch sie zumindest halbamtlichen Charakter erhielten. Aus ihnen wurden 1968 die Richtlinien des Bundesgesundheitsamtes und der Bundesarztekammer zur Blutgruppenbestimmung und zur Bluttransfusion. Im scharfen Kontrast zu all diesen Anforderungen stand nun aber die Position des Transfusionsmediziners in der arztlichen Hierarchie. ...
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