Reformpläne bei der Grunderwerbsteuer

2017 
Seit 2006 haben die Bundeslander das Recht, den Steuersatz der Grunderwerbsteuer selbst zu bestimmen. Von diesem Recht wurde in den meisten Bundeslandern - mit Ausnahme von Bayern und Sachsen - ausgiebig Gebrauch gemacht. Mit dieser Entwicklung sind verschiedene negative Begleiterscheinungen der Steuer weiter in den Vordergrund geruckt. Ausweichreaktionen und Preiseffekte auf dem Immobilienmarkt fuhrten dazu, dass aus jedem Prozent, um das der Steuersatz erhoht wurde, schatzungsweise nur rund 0,6 Prozent zusatzliche Steuereinahmen resultierten, wahrend ohne Ausweichreaktionen und Preiseffekte eine Einnahmenerhohung um ein Prozent zu erwarten gewesen ware. Hinter diesem unterproportionalen Aufkommenseffekt sind verschiedene Mechanismen zu vermuten, wie etwa die Umgehung durch den Kauf des Grundvermogens als Teil einer Kapitalgesellschaft. In Anbetracht der gestiegenen Steuersatze wurde im letzten Bundestagswahlkampf aus CDU sowie FDP der Ruf laut nach einem Freibetrag fur Immobilienkaufer, die erworbenes Wohneigentum selbst nutzen mochten. Die Kinderzahl soll den Freibetrag je nach Vorschlag erhohen. Der Beitrag diskutiert kritisch die Forderung nach einer Familienkomponente der Grunderwerbssteuer und zeigt daruber hinaus mogliche Alternativen zur Einschrankung der Steuergestaltungen durch Share Deals auf.
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