BENZOL- UND RUSS-MESSPROGRAMM IN GROESSEREN STAEDTEN

1995 
Das Bayerische Landesamt fuer Umweltschutz ist laut Paragraph 40 Absatz 2 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) ermaechtigt, unter bestimmten Voraussetzungen den Kraftfahrzeugverkehr zu beschraenken oder zu verbieten, wenn es dies aus lufthygienischer Sicht fuer geboten haelt. Durch eine Rechtsverordnung sollen Konzentrationswerte sowie Mess- und Beurteilungsverfahren bestimmt werden. Im vorliegenden Entwurf fuer eine solche Verordnung ueber die Festlegung von Konzentrationswerten werden Benzol, Russ und Stickstoffoxid als Leitkomponenten fuer den Einfluss des Kfz-Verkehrs auf die lufthygienische Situation genannt und Werte vorgegeben. Daher ergibt sich die Notwendigkeit, mit der Ermittlung der Kenngroessen bereits vor Inkrafttreten der Verordnung zu Paragraph 40 Absatz 2 BImSchG zu beginnen.Das Bayerische Staatsministerium fuer Landesentwicklung und Umweltfragen beauftragte aus diesem Grund das Bayerische Landesamt fuer Umweltschutz (LfU) im Rahmen der Grundlagenermittlung mit der Durchfuehrung eines Sonder-Immissionsmessprogramms. Insgesamt wurden 105 Messpunkte in den 20 groessten bayerischen Staedten ausgewaehlt, an denen seit Sommer 1994 fuer die Dauer eines Jahres Monatsmittelwerte von Benzol, Russ und Stickstoffoxid bestimmt werden.
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