Gutachterliche Aspekte nach Halswirbelsäulenverletzungen

2016 
Bei der Begutachtung von Folgezustanden nach Verletzungen der Halswirbelsaule (HWS) werden Funktionsstorungen der HWS im Hinblick auf die Statik, die Beweglichkeit, die Stabilitat, die muskulare Fuhrung und zusatzlich bestehende zugangsbedingte Funktionsstorungen bewertet. Die Einschatzung wird dadurch erschwert, dass die Funktion der HWS nur gering mit dem radiologischen Ergebnis korreliert, sodass eine ausschlieslich am radiologischen Ergebnis orientierte Bewertung nicht zielfuhrend ist. Zudem enthalten die MdE (Minderung der Erwerbsfahigkeit)-Tabellen aufgrund der Komplexitat der Funktion der HWS keine konkreten Einschatzungsvorgaben. Zusammenhangsfragen ergeben sich im Bereich der HWS bei der Bewertung von Anschlussdegenerationen nach Fusion, bei der Klarung von traumatischen Bandscheibenverletzungen und bei Probanden mit Ruckenmarkschadigungen bei vorbestehenden Verschleisveranderungen der HWS. Die immer noch haufig gutachtlich gestellten Fragen zu Folgen nach „HWS-Distorsionen“, also traumaassoziierten Funktionsstorungen ohne morphologisches Korrelat, konnen unter Berucksichtigung der von den Fachgesellschaften publizierten Leitlinien und den in den Standardwerken niedergelegten Kriterien beantwortet werden.
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