Voraussetzungen für ein überzeugendes (neuro)urologisches Gutachten
2018
Uberzeugende urologische Gutachten erfordern die Objektivierung anamnestisch geklagter Gesundheits- und Funktionsstorungen im juristischen Sinne des Vollbeweises. Das bedeutet, es ist ein so hoher Grad an Wahrscheinlichkeit erforderlich, dass kein vernunftiger, die Lebensverhaltnisse klar uberschauender Mensch noch zweifelt (Bundessozialgericht Entscheidung [BSGE] 32, 203/207). Dies erfordert eine umfassende allgemeine und spezielle Anamneseerhebung, sowie eine Reihe urologischer Untersuchungsverfahren in der Hand erfahrener Urologen. Daruber hinaus gilt es, die Grundlagen der verschiedenen Rechtsbereiche ausnahmslos zu beachten, denen der Gutachtenauftrag entstammt. Trotzdem wird es nicht gelingen, in allen Fallen eine zweifelsfreie Klarung im Sinne der Fragestellung herbeifuhren zu konnen. Sichergestellt werden kann jedoch die bestmogliche Annaherung an die tatsachliche „Wahrheit“ des jeweiligen Falls. Dadurch kann dem Anspruch auf Gleichbehandlung aller zu Begutachtenden bestmoglich entsprochen und den beauftragenden Institutionen optimale Unterstutzung ermoglicht werden.
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