Persönliche Prophylaxe der Gonorrhöe

1930 
Die Bestrebungen, durch personliche Schutzmasregeln die Ubertragung der Geschlechtskrankheiten zu verhuten, sind naturgemas so alt, wie die Erkenntnis der Infektiositat dieser Krankheiten selber. Schon Moses verbot in seinen Vorschriften die Beruhrung zwischen Gesunden und mit Ausfluβ Behafteten, einschlieslich deren Sitzgeraten usw. und schrieb fur den Fall, das sie doch geschehen war, Bader und Isolation vor. Das Verbot der Beruhrung der Frau wahrend der Menses, welches bei unregelmasigen Blutungen noch verscharft wurde, hat wohl in erster Linie ebenfalls demselben Zwecke gedient. Auch bei anderen alten Volkern, den Romern u. a. schrieb die Religion vor, nach dem Beischlaf zu baden, wie es die Mohammedaner heute noch tun; und in den romischen Staatsbordellen gab es sogar eigens dafur bestimmte Sklaven, Aquarioli, die die Puellen nach jedem Coitus zu baden hatten. Waschungen mit medikamentosen Losungen zu prophylaktischen Zwecken soll schon Galen verordnet haben, insbesondere Aufgusse von Wein mit Gallapfeln und Asche. Sie gerieten dann aber in Vergessenheit, um erst im Mittelalter wieder aufzutauchen.
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