Reform der gesetzlichen Unfallversicherung

2008 
Die gesetzliche Unfallversicherung steht zurzeit in der grosten Umbruchphase ihrer Geschichte. Dabei gilt es, das bewahrte System nicht zu gefahrden oder zu zerschlagen, sondern weiterzuentwickeln. Primares Ziel sollte sein, bei gleicher oder besserer Qualitat mit effizienteren Strukturen finanzielle Einsparungen zu erreichen. Gesetzliche Vorgaben zu dieser Umstrukturierung waren bereits im Koalitionsvertrag angekundigt, inzwischen wurde das „Eckpunktepapier zur Reform des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung“ erstellt, auf dem wiederum Gesetzesentwurfe basieren. Einige der im Eckpunktepapier geforderten Anderungen wurden von den gewerblichen Berufsgenossenschaften bereits umgesetzt bzw. sind geplant, z. B. die Zusammenlegung einiger Berufsgenossenschaften. Einige der vom Gesetzgeber angestrebten Masnahmen, insbesondere bei einer Neuregelung des Leistungsrechts, sind jedoch kontraproduktiv, wurden hohe Kosten verursachen oder die Qualitat und den Bestand dieses Sozialsystems gefahrden. Hier gilt es, die Reformschritte aktiv und kritisch positiv zu begleiten, um den Bestand und die Qualitat der gesetzlichen Unfallversicherung zu sichern.
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