Toxikologische und trinkwasserhygienische Bewertung von relevanten und nicht relevanten Metaboliten von Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmitteln im Grund- und Trinkwasser

2009 
Zur Klarung der „Relevanz“-Frage wurden die seit 2003 fur das Bundesgebiet gultigen „Relevanzkriterien“ bei Michalski et al. [4] auf Grundlage einer nicht rechtsfesten Empfehlung der EU-Kommission [5] fur die nationale Anwendung konkretisiert. „Relevante“ Metaboliten sind demnach solche, denen entweder ein pestizides Restwirkungspotenzial oder ein okotoxikologisches Restwirkungspotenzial oder ein humantoxikologisches Restwirkungspotenzial definierter Hohe zuzusprechen ist. Umfang und Art der zwecks Nachweis („Relevanz“) oder Ausschluss („Nichtrelevanz“) dieser Eigenschaften vom Hersteller verbindlich vorzulegenden Daten variieren je nach Muttersubstanz und deren Toxizitatsprofil mitunter stark. Seither unterliegen eindeutig nur noch relevante Metaboliten von PSM-Wirkstoffen – ebenso wie die Wirkstoffe selbst – dem PSMBP-Grenzwert der TrinkwV 2001 und ihren sich daraus ergebenden Folgeregelungen. Diese Verfahrensweise berucksichtigt allerdings aus Trinkwassersicht nicht angemessen die Trinkwasserrelevanz (fachlich etwa definierbar als Resultante ihrer Mobilitat, Persistenz und Wasserloslichkeit/Polaritat) der pflanzenschutzrechtlich nicht relevanten Metaboliten (nrM, →Abschnitte 3+4).
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