Dinglicher Arrest Verfall von Wertersatz und Rückgewinnungshilfe in der Insolvenz

2011 
Soweit sich im Ermittlungsverfahren der auf Zahlung einer Geldsumme gerichtete Verfall von Wertersatz abzeichnet, erfolgt die Sicherung der staatlichen Anspruche im Wege des dinglichen Arrestvollzuges, § 111b Abs. 2 StPO. Wahrend im Zivilrecht umstritten ist, welche Kriterien fur die Sicherung eines kunftigen Anspruches zu fordern sind956, kommt es wegen § 111b Abs. 2 StPO nicht darauf an, ob der Verfall von Wertersatz materiell-rechtlich erst mit der Anordnung entsteht oder lediglich durchsetzbar wird.
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