Die GmbH als Treuhand-Institut: Zivilrechtliche Voraussetzungen und steuerliche Konsequenzen
2013
Der Beitrag beschaftigt sich mit der Frage, wie Verauserungen von Anteilen an Kapitalgesellschaften nach § 17 EStG und unter Berucksichtigung des ErbStG steuerlich zu qualifizieren sind, wenn diese Kapitalgesellschaften ausschlieslich Anteile an anderen Kapitalgesellschaften – nach der Satzung treuhanderisch oder treuhandahnlich – halten. Nach einer kurzen Einfuhrung in die Voraussetzungen einer steuerlichen Treuhand wird die Moglichkeit der Grundung einer Treuhand-GmbH angesprochen. Im Anschluss erfolgt eine Differenzierung der Auslegung der Beurteilung einer Treuhand-Gesellschaft im Rahmen des § 17 EStG, insbesondere bezuglich der Beteiligungshohe, und im Zuge des ErbStG.
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