Betriebliche Wertbestimmungen der behinderten Arbeitskraft

2019 
Fur die in Kapitel 7 geschilderte Tatigkeit der Berater und Arbeitsvermittlerinnen der IV stellt die berufliche Eingliederung gewissermasen die raison d’etre dar: sie ist Organisationszweck, zentraler Auftrag und tagliche Routine. Fur die Unternehmen ist die Beschaftigung von gesundheitlich beeintrachtigten Personen hingegen meist nur ein marginales Vorkommnis. Vor allem Kleinbetriebe mit weniger als 50 Beschaftigten sind selten mit dieser Thematik konfrontiert: rund 90 Prozent haben keine Erfahrung mit behinderten Mitarbeitenden (Baumgartner et al. 2004, S. 57; Burke et al. 2013, S.26; vgl. Kap. 6.4).
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