Komplikationen bei Lumbal- und Suboccipitalpunktionen sowie der Liquorraumdiagnostik mit positiven Kontrastmitteln

1983 
Der Arzt kann fur diagnostische Eingriffe am Liquorraum juristisch belangt werden wegen einer evtl. Verletzung der Aufklarungs- oder Sorgfaltspflicht, sofern er uber typische Komplikationen des Eingriffes nicht informiert hat. Es konnen auch Schadensersatzanspruche auftreten, wenn die Komplikation nicht fruhzeitig erkannt und angemessen behandelt wurde. Der Jurist fordert, unter Berufung auf die medizinische Lehrmeinung, das ein diagnostischer Eingriff am Liquorraum (analog zu den Verhaltnissen am peripheren Nervensystem) sofort abzubrechen ist, wenn der Patient uber sensible Reizerscheinungen klagt. Sofern eine kausale Verknupfung zwischen Eingriff und Folgeschaden anzunehmen ist, mus man klaren, ob eine mechanische, gefasbedingte, infektiose oder toxische Lasion vorliegt — und ob sie unter Beachtung aller Vorsichtsmasnahmen hatte vermieden werden konnen. Eine strenge Sterilitat wird selbstverstandlich vorausgesetzt. Zur Vermeidung toxischer Reaktionen soll eine evtl. Injektion in den Liquorraum vorschriftsmasig erfolgen. Die Gabe von Kontrastmitteln mus nach der Anweisung steril, in richtiger Konzentration und frei von Verunreinigungen stattfinden. Bei Gerinnungs Storungen sind Eingriffe am Liquorraum bei einem Quickwert unter 40% kontraindiziert. Eine Spina bifida, Folgezustande nach Bestrahlung des Ruckenmarkes und andere bekannte Vorschadigungen beinhalten ein erhohtes Risiko. Jede Querschnittssymptomatik nach einem diagnostischen Eingriff am Liquorraum zwingt zur Abgrenzung vorbestehender neurologischer Erkrankungen. So kann z.B. ein bis dahin unbekannter Ruckenmarks tumor zu akuten Einklemmungserseheinungen fuhren. Die Verwendung von Adrenalinzusatzen im Injektionsgut gefahrdet die arterielle Durchblutung — eine vascular-bedingte Ruckenmarksnekrose kann die Folge sein. Besteht aus arztlicher Sicht ein Sonderrisiko, dann mus ausdrucklich darauf verwiesen werden und entsprechend ausfuhrlich aufgeklart werden. Man sollte immer die Moglichkeit sofortiger Schockbekampfung und maschineller Beatmung bedenken. Wenn trotz Beachtung aller Vorsichtsmasnahmen Komplikationen auftreten, liegen diese im Risikobereich des Eingriffes und berechtigen nicht zu Haftungsanspruchen gegenuber dem Arzt (9, 24).
    • Correction
    • Source
    • Cite
    • Save
    • Machine Reading By IdeaReader
    15
    References
    0
    Citations
    NaN
    KQI
    []