Ist das DVL-Modell "Gemeinwohlprämie" als potenzielle Ökoregelung der GAP nach 2020 geeignet?

2021 
In der vorliegenden Stellungnahme untersuchen die Autor*innen im Auftrag des Bundesministeriums fur Ernahrung und Landwirtschaft, ob und inwieweit das Modell der Gemeinwohlpramie des Deutschen Verbands fur Landschaftspflege fur eine Umsetzung im Rahmen der Oko-Regelungen der GAP nach 2020 geeignet ist. Hierzu werden die rechtliche und verwaltungstechnische Umsetzbarkeit untersucht und die Umweltwirksamkeit mit Fokus auf Biodiversitats-und Klimaschutz, die Auswirkungen auf einzelbetriebliche Einkommenund die Wirkung auf die betriebliche und regionale Mittelumverteilung abgeschatzt. Der Ansatz der Gemeinwohlpramie ist prinzipiell geeignet, um die Erbringung von Gemeinwohlleistungen uber das Instrument der Okoregelungen zu fordern und er ist mit einigen Anpassungen als Okoregelung nach Art.28(6)a der (COM, 2018) umsetzbar. Im Vergleich zu den im Papier der Bund-Lander-Arbeitsgruppe „Weiterentwicklung der GAP“ (BLAG, 2020) dargelegten Optionen lasst sich mithilfe der Gemeinwohlpramie voraussichtlich ein deutlich hoheres Niveau an Umweltleistungen bei gegebenem Mitteleinsatz realisieren .Ferner kann das System dynamisch weiterentwickelt und um neue Gemeinwohlleistungen erganzt werden. Auch kann die Gewichtung einzelner Masnahmen durch Anpassung ihrer Punktwerte uber die Zeit erfolgen, ohne einen Systemwechsel zu vollziehen.
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