Deliktfaehigkeit von Kindern ab dem 10. Lebensjahr bei Unfaellen im Strassenverkehr aus psychologischer Sicht

2013 
Die Grenzen der Verantwortlichkeit von Kindern im Strassenverkehr werden aus entwicklungspsychologischer Sicht dargestellt. Dargelegt wird, dass die kognitive Entwicklungsgeschwindigkeit bei Kindern und Jugendlichen in unterschiedlichen Wissensfeldern unterschiedlich verlaeuft. In kritischen Situationen reagieren sie affektiv ueberlagert gemaess ihrer jeweils ganz spezifischen Erfahrungen und entsprechend ihren motorischen Faehigkeiten. Das Gefahren- und Sicherheitsbewusstsein haengt deshalb vom Gesamtentwicklungsgrad eines Kindes/Jugendlichen ab. Eine negative Rolle scheint der immer hoehere Medienkonsum zu spielen. Fruehe Verkehrserziehung sei nicht zu unterschaetzen. Aber auch gut trainierte Kinder lassen sich hin und wieder ablenken und verhalten sich fehlerhaft im Verkehr. Kinder ueber 10 Jahre sind zwar durch Eltern, Schule, Polizeiverkehrslehrer und andere Aufsichtspersonen immer besser auf die Teilnahme am Strassenverkehr vorbereitet, dennoch zeigen auch hier die Unfallzahlen, dass die Gruppe ebenfalls ein hohes Unfallrisiko aufweist, mit verursacht durch die alterstypische Selbstueberschaetzung. Entwicklungsbedingt (durch das Einsetzen der Pubertaet) und verschaerft durch schwierigere Lebensbedingungen in Familien sowie hoehere Anforderungen in Schule und Freizeit, erscheint auch die Gruppe der 10-14-Jaehrigen keinesfalls in dem Mass zur Verantwortlichkeit heranziehbar, wie es aktuell in der Rechtsprechung erfolgt. Es wird gefordert, die Exkulpierung bezueglich der Haftung im Strassenverkehr bis auf das 14. Lebensjahr auszuweiten. Beitrag zum Arbeitskreis II „Minderjaehrigenschutz versus Schutz der anderen Unfallbeteiligten – zwei sich ausschliessende Prinzipien?“ des 51. Deutschen Verkehrsgerichtstags 2013.
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