Fallstudie I: Arbeitsmarktpolitik der Länder — Finanzen, komplementäre, experimentelle und kompensatorische Maßnahmen

2004 
Die beschaftigungs- und arbeitsmarkpolitische Verantwortung liegt, wie im vorangegangenen Kapitel ausgefuhrt wurde, in der Hauptsache bei der Zentralregierung und zu Teilen auch bei den Tarifpartnern. Die Moglichkeiten der Bundeslander, in der Arbeitsmarkt- und Beschaftigungspolitik mit eigenen Programmen, Projekten und Masnahmen aktiv zu werden, unterliegen dabei zahlreichen rechtlichen und finanziellen Beschrankungen. Dennoch ist ein eigenstandiges Handeln der Lander in diesem Bereich nicht ausgeschlossen, gibt es Nischen und Korridore, die ausgefullt werden konnen: So verbleibt den Lander ein gewisser Handlungsspielraum bei der Leistungsverwaltung, der additiven Gesetzgebung, der Wahl zwischen verschiedenen Finanziers bei der Kofinanzierung von Masnahmen (respektive der Bundesanstalt fur Arbeit und der EU sowie der Kommunen) und schlieslich bei der Kooperation und Moderation von Politikprozessen. Doch das Interesse der Lander an einer eigenstandigen Arbeitsmarktpolitik, so kann angenommen werden, wird nur begrenzt sein, denn dem Interesse an einer Senkung der Arbeitslosigkeit vor Ort stehen „blame avoidance“ und haushaltspolitische Uberlegungen gegenuber, die ein sehr starkes Engagement verhindern.
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