Finanzielle Beteiligung von betroffenen Kommunen bei Planung, Bau und Betrieb von erneuerbaren Energieanlagen. Kurzpapier mit Empfehlungen zur kommunalen und Bürgerbeteiligung an Windenergieanlagen.

2020 
Das vorliegende Papier prasentiert die von den Gutachter/innen erarbeiteten Vorschlage zur finanziellen Beteiligung von Kommunen und BurgerInnen an lokalen Onshore-Windenergieanlagen (WEA). Die beiden empfohlenen kommunalen und Burgerbeteiligungsinstrumente wurden im Projektverlauf nach mehreren Kriterien ausgewahlt. Ein kommunales Beteiligungsinstrument, das uber das EEG finanziert wird, behebt die verfassungs- und finanzverfassungsrechtlichen Probleme, die andere vorgeschlagene Steuer- und Abgabeninstrumente mit sich bringen. Eine privatrechtliche Zahlungsvereinbarung wurde daher im Rahmen unserer umfangreichen Bewertung als vorzugswurdig erachtet und wird hier weiter hinsichtlich eines konkreten Umsetzungsvorschlags ausgearbeitet. Als direktes Burgerbeteiligungsinstrument werden vergunstigte Burgerstromtarife vorgestellt. Auf Empfehlung des Vermittlungsausschusses des Bundestags und Bundesrats und vor dem Hintergrund der hohen Zustimmungswerte der Bevolkerung zu diesem Instrument, werden vergunstigte Burgerstromtarife als Burgerbeteiligungsinstrument zur Implementierung neben einem kommunalen Beteiligungsinstrument empfohlen – direkt verknupft mit der kommunalen Beteiligung. Beide Vorschlage fuhren insgesamt zu jahrlichen Zahlungen an die betroffenen Kommunen und Burger/innen im Bereich von 20.000 bis 30.000 Euro pro WEA. Dabei wird dem WEA-Betreiber ermoglicht, alternativ die Zahlungen ausschlieslich an die Kommune zu entrichten.
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