Verfahren zur Prüfung von bedruckten Gegenständen

2014 
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Prufung von bedruckten Gegenstanden (1), insbesondere von Druckwerken wie beispielsweise Banknoten, wobei a) von dem jeweiligen zu prufenden Gegenstand (1) ein Digitalbild (2) erstellt und dem jeweiligen Gegenstand (1) zugeordnet wird, b) das Digitalbild (2) hinsichtlich seiner Auflosung, insbesondere seiner Farbtiefe, der Anzahl seiner Farbkanale sowie seiner ortlichen Auflosung, reduziert wird und derart ein reduziertes Digitalbild (3) erstellt und dem jeweiligen Gegenstand (1) zugeordnet wird, dadurch gekennzeichnet, dass c) im Rahmen einer Grobprufung ein Vergleich des reduzierten Digitalbilds (3) mit zumindest einem reduzierten Referenzbild (5) durchgefuhrt wird, d) das reduzierte Digitalbild (3) im Falle einer einen vorgegebenen ersten Schwellenwert (S 1 ) ubersteigenden Ubereinstimmung als zu einem fehlerfreien Gegenstand (1) gehorig erkannt und die Uberprufung des jeweiligen Gegenstands (1) beendet wird, e) der Gegenstand im Falle einer den ersten Schwellenwert nicht ubersteigenden Ubereinstimmung des reduzierten Digitalbilds (3) mit dem reduzierten Referenzbild (5) als potentiell fehlerhaft eingestuft wird, f) fur den Fall, dass ein Gegenstand (1) als potentiell fehlerhaft eingestuft wurde, der Gegenstand einer Feinprufung unterzogen wird, wobei fur den Gegenstand (1) das ihm jeweils zugeordnete Digitalbild (2) herangezogen und dieses Digitalbild (2) mit zumindest einem Referenzbild (4) verglichen wird, wobei der Gegenstand (1) im Falle einer einen zweiten Schwellenwert ubersteigenden Ubereinstimmung als "fehlerfrei", andernfalls als "fehlerhaft" klassifiziert wird, g) dass die zu untersuchenden Gegenstande (1) vor und/oder wahrend ihrer Aufnahme relativ zu der die Aufnahme durchfuhrenden Aufnahmeeinheit (11), insbesondere mit einer Transportvorrichtung (22), vorzugsweise mit einer Fordereinrichtung, befordert werden, h) dass die Gegenstande (1) nach ihrer Grobprufung hinsichtlich des Prufungsergebnisses, insbesondere mit einer ersten Weiche (23a), separiert, und die als potentiell fehlerhaft erkannten Gegenstande (1) in einen Zwischenspeicher (24) uberfuhrt werden, und i) dass die im Zwischenspeicher (24) befindlichen Gegenstande (1) nach Durchfuhrung der Feinprufung einer zweiten Weiche (23b) zugefuhrt und entsprechend ihrer Klassifikation separiert werden.
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