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Psychologie und Psychiatrie

1939 
seharf herausfahrende oder keilfSrmige Endstriche, h~ufigere ttgkchen an An-, Quer:und Endstriehen, hoehgesetzte und vorauseilende Oberzeichen. Demgegenfiber kennzeichnet die m~nnl iehe Schr i f t h~ufiger positives Formniveau, festere und druek~ reiehere Schritt (der Druck steigert sich bei erhShter Sehreibgeschwindigkeit), gleiehm~Biger Druek, m~Big reehtssehr~ge bis steile Sehrift, einfaehere Schrift mit weniger Verreieherungen, die Misehsehrift mit Wechsel der Schriftsysteme ist seltener, seltea finden sich bizarre Sehriften, hSchstens bei der Untersehrift, h~ufiger linksl~ufige Schrift, grSBerer Verbundenheitsgrad, Winkelbindung (Winkel, Winkelarkaden, Winkelgirlanden), selten gestfitzte Girlanden oder Fadenbindung, letztere hSchstens bei sehr eiliger, fliichtig hingewoffener Sehrift, grol]e Zwisehenrgume Yon WSrtern und Zeilen, Unterstreichungen yon ~ W6rtern, scharfe Haltepunkte an den Unterl~ngen finden sieh seltener oder sehw~cher ausgepr~gt, ebenso wie die Kniekung des Nei: gungswinkels der Langbuchstaben, kurz und schroff abgebogene Unterl~ngen oder links ausbiegende s~belfSrmige Unterl~ngen, sowie verl~ingerte, scharf herausfahrende oder keilfSrmige Endstriche seltener oder schw~eher ausgepr~gt vorkommen, sehlieB~ lich finden sieh seltener H~kehen an An-, Querund Endstriehen und die Oberzeiehea werden meistens genauer gesetzt: G. Zillig (Frankfurt a. M.). o : Heiden, Gertrud an der: Feststellungsm~gliehkeit bei mit Vorbedacht geplanter,. naeh Erhalt der eehten Untersehrift ausgefiihrter Masehinenschriftf~ilsehung. (Inst. ]. Gerichtl. Med., Univ. Gi~ttingen.) Arch. Kriminol. 106, 93--98 (1940). Veff. beschreibt einen Fall yon nachtr~glieh ge~ndertem Text einer Quittung mit echter Unterschrift. Der Betrag 20 RM., der in Zahlen und Worten ursprfinglieh dastand (Sehreibmasehinenschrift) und so angeordnet war, dab leieht eine ~nderung: vorgenommen werden konnte, wurde in 200 RM. in Zahlen und Worten abge~ndert: Die stattgehabte Rasur lieB sieh nut sehwer als Aufrauhung erkennen, jedoch warea die Eindrficke der ursprfingliehen Sehriftzeichen bei geeigneter Beleuehtung zu erkennen, ebenso noeh Reste der Sehrift. Der vom Staatsanwalt erteilte Auftrag lautete lediglich auf Feststellung der Eehtheit der Untersehrift. Der Fall zeigt wieder einmal die Notwendigkeit, dab yon dem Gutachter auch bei pr~ziser Fragestellung, zu deren Beantwortung die Kenntnis der fibrigen Umst~nde nieht erforderlich zu sein seheint, der Akteninhalt eingehend studiert wird und bei der Untersuehung alle bekannt: gewordenen Umst~nde berfieksichtigt werden. Gegebenenfalls ist die Untersuchung fiber die zun~chst gestellte Frage hinaus welter auszudehnen, um ein fiir die Rechtsfindung brauehbares Gutachten abgeben zu k6nnen. Selbstverst~ndlich wird man sich in solehen F~llen mit dem Auftraggeber in Verbindung setzen. Klauer.
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