Neue Empfehlungen fuer Fussverkehrsanlagen - noch bleiben Wuensche offen

2003 
30 Jahre nach Erscheinen der ersten "Richtlinien fuer Anlagen des Fussgaengerverkehrs" und 8 Jahre, nachdem die Forschungsgesellschaft fuer Strassen- und Verkehrswesen (FGSV) diese Richtlinie fuer ungueltig erklaert hatte, gibt es wieder eine eigenstaendige Empfehlung fuer den Fussverkehr. Alle bisherigen Empfehlungswerke gingen von einer Fussgaenger-"Standardbreite" von 55 cm aus. Auf einer "Gehwegmindestbreite" von 1,50 Metern sollten sich zwei Fussgaenger begegnen koennen. Dem tatsaechlichen Gehverhalten wurden sie damit nicht gerecht. Erstmals wird nun in einer deutschen Strassenbauempfehlung der Begriff "Dynamik" im Zusammenhang mit dem Gehen verwendet. Aus den dabei zugrunde liegenden Erkenntnissen wird in der Empfehlung nunmehr ein Raumbedarf von 80 cm pro Fussgaenger abgeleitet. Weitergehende Richtwerte zu seitlichen Begrenzungen, zum Beispiel Hauswand oder eines fahrbahnseitigen Schutzstreifens werden skizziert. Eingegangen wird auch auf Empfehlungen bei Fahrbahnquerungen, bei denen mehr Sicherheitsaspekte beruecksichtigt wurden.
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