Kosten in der Vermögensverwaltung — Facts & Trends

1998 
Das Vermogensverwaltungshonorar ist in jedem Verwaltungsverhaltnis ein wichtiges Thema. Zwar wird immer zuerst uber die Leistung gesprochen, aber diese hat auch ihren Preis. Der Kunde und der Vermogensverwalter verfolgen diesbezuglich entgegengesetzte Interessen: Was fur den Anleger an Honorarkosten anfallt, ist fur den Vermogensverwalter der Ertrag. Neben dem Verwaltungshonorar sollten die sonstigen Kosten der Vermogensanlagen (insbesondere die Transaktionskosten) nicht ausser Acht gelassen werden. In ihrer Bedeutung fur die Rendite des Vermogens sind sie mindestens so wichtig wie das Verwaltungshonorar. Es gehort auch im Finanzbereich zum taglichen Geschaft, dass uber den Honorarsatz diskutiert wird und in der Vereinbarung von den offiziellen Honorarsatzen abgewichen wird. Dazu einige grundsatzliche Bemerkungen. Die Verwaltungshonorare werden in der Regel in Prozent vom verwalteten Vermogen festgelegt. Dabei liegen die publizierten Satze der Banken und Vermogensverwalter in der Regel zwischen 0,5% p.a. und 1,0% p.a. Auf ein verwaltetes Volumen von beispielsweise CHF/DEM 1,0 Mio. sind dies zwischen CHF/DEM 5.000,− und CHF/DEM 10.000,− pro Jahr. Dafur arbeitet ein Vermogensverwalter ein Jahr lang fur seinen Kunden. In einer intensiven Diskussion kann der Anleger den Honorarsatz vielleicht um 0,1% oder 0,2% reduzieren. Das bedeutet fur den Anleger eine jahrliche Ersparnis von CHF/DEM 1.000,− bis 2.000,−. Fur den Verwalter bedeutet dies eine Mindereinnahme von 10% bis 40%. Was wurden Sie von einem Kunden denken, der solches von Ihnen fordert und dennoch erwartet, dass Sie sich mit aller Kraft seinem Problem widmen? Es empfiehlt sich, den Vermogensverwalter zu einem Verbundeten zu machen, denn man kann unterstellen, dass er mit seinen Fahigkeiten das Vermogen im Durchschnitt besser betreuen kann als der Kunde. Die Vertrauensbeziehung sollte nicht durch allzu grossen Druck im Honorarbereich belastet werden. Viel besser ist es, den Vermogensverwalter zu motivieren, damit er seine Fahigkeiten auf einem anderen Kostengebiet fur den Anleger einsetzt: im Bereich der Transaktionskosten. Erfahrene Vermogensverwalter kennen ihre Branche und wissen, dass im Bereich der Transaktionskosten vergleichsweise einfach Rabatte und Sonderkonditionen erzielt werden konnen. Wenn der Anleger kostenbewusst vorgehen will, so sollte er dies dort tun, wo ein Fachmann seine Interessen vertritt. Dieser kennt seinen Markt, so dass er einschatzen kann, wie weit er hier gehen kann, ohne bei der Qualitat erhebliche Einbussen hinnehmen zu mussen. Als kleiner Hinweis soll hier angefuhrt werden, dass bei den Transaktionskosten ohne Qualitatseinbusse erheblich mehr eingespart werden kann als bei den Verwaltungshonoraren.
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